Osnabrück. Suchtpatienten können jetzt direkt aus der Qualifizierten Entzugsbehandlung (QE) in die stationäre Reha der Fachkliniken verlegt werden. Dadurch soll die Rückfallquote gesenkt und verhindert werden, dass die Patienten erneut in eine Entzugsbehandlung müssen.

Das AMEOS Klinikum Osnabrück als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie ebnet jetzt in Kooperation mit insgesamt sieben Rehabilitationskliniken der Paracelsus-Kliniken Bad Essen, des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück, den Fachkliniken St. Marien – St. Vitus und die Klinik am Kasinopark mit der Fachklinik Möhringsburg den Weg für die konkret Umsetzung. Unterstützt wird das Vorhaben dabei von den Fachambulanzen des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes.

„Der qualifizierte Entzug in einem Krankenhaus mit anschließender Rehabilitationsbehandlung ist der Goldstandard der Suchtbehandlung mit den höchsten Erfolgschancen, um dem Teufelskreis der Abhängigkeit zu entkommen“, so Peter Flüchter, Chefarzt des Suchtmedizinischen Zentrums am AMEOS Klinikum Osnabrück: „Um die Erfolgsaussichten weiter zu optimieren, können die Patienten jetzt unmittelbar nach der qualifizierten Entzugsbehandlung im Suchtmedizinischen Zentrum in eine der Kooperationskliniken zur Rehabilitation überwiesen werden.“
Das AMEOS Klinikum Osnabrück kümmert sich gemeinsam mit den Patienten um die Antragsstellung und die Kontaktaufnahme zu den Fachkliniken. Diese bieten im Vorfeld der Reha-Behandlung Informationsveranstaltungen für die Patienten auf den Suchtstationen des AMEOS Klinikums Osnabrück an und organisieren in Abstimmung mit den Fachambulanzen die Abholung der vermittelten Patienten. Darüber hinaus treffen sich die Kooperationspartner regelmäßig, um die Zusammenarbeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

„Zusammen sind wir mehr als die Summe unserer Teile – die gute Zusammenarbeit besteht schon lange und wird durch das Nahtlosverfahren noch gefestigt“ betont Conrad Tönsing, Geschäftsführer der Caritas-Reha und Teilhabe GMBH.

Auch Elke Silvester, Chefärztin der Fachklinik Nettetal und der Fachambulanz des Caritasverbandes betont die gute Zusammenarbeit, „die eine lange Tradition hat und jetzt unter einem neuen Label fortbesteht. Sie lebt, weil die Akteure sich kennen und sich vieles auf dem kurzen Dienstweg regeln lässt. Das merken auch die Patienten.“

Krankenhausdirektor Ralph Ehring unterstrich, dass „die Zusammenarbeit in diesem Projekt Sinn und Spaß macht, und für die Gesundheitsregion ein Mehrwert entsteht, der allen zugutekommt.“

Der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Bernhard Croissant dankte allen Beteiligten. Die Kooperation sei ein wichtiges Zeichen für die wohnortnahe Versorgung. Die Region könne auf starke Netzwerke setzen, das sei ein großes Plus.

Klaus Polack vom Diakonischen Werk lobte das neue Angebot. Die Hürden würden kleiner und man rücke im Netzwerk näher zusammen.

Eine Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten oder Drogen entwickelt nicht von heute auf morgen, sondern ergreift oft schleichend und über Jahre hinweg von den Betroffenen Besitz. Der Weg hinaus aus der Sucht ist umso schwerer. Eine Entzugsbehandlung ist dabei oft nur der Anfang, denn nach einem qualifizierten Entzug in einem Krankenhaus kommen die Menschen zurück in ihre alte Umgebung und damit ist die Gefahr, einen Rückfall zu erleiden und in alte Suchtmuster zurückzukehren, hoch. Oft kommt es dabei zum sogenannten „Drehtüreffekt“ – Rückfälle und Entzugsbehandlungen wechseln sich in vielen Fällen über Jahre hinweg ab.
Eine Übermittlung der Suchtpatienten in eine medizinische Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt kann diesen Kreislauf wirksam durchbrechen. Um Wartezeiten und damit einhergehende Rückfälle zu vermeiden, haben die u.a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) entsprechende Regelungen vereinbart. Das sogenannte „Nahtlosverfahren“ ermöglicht die die direkte Verlegung aus der stationären Entzugsbehandlung in die Rehabilitationsbehandlung. Die Bewilligung der Anträge durch die Kostenträger erfolgt innerhalb von fünf Werktagen.