Der seit nunmehr fünf Jahren schwelende Rechtsstreit, der alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt hat, ist nun zu Ende. Das Bundearbeitsgericht in Erfurt hat in einem Musterverfahren bestätigt, dass die Ablösung des SANA Haustarifvertrages durch den AMEOS Haustarifvertrag bei der Übernahme des Sana Ohre-Klinikums in Haldensleben Rechtens ist.

Beim Erwerb des damaligen Sana Ohre-Klinikums in Haldensleben durch AMEOS im Jahr 2013 wurden die Beschäftigten vom bestehenden Sana Haustarifvertrag in den AMEOS Haustarif überführt. Dagegen sind im Frühjahr 2014 einige Mitarbeitende vor das Arbeitsgericht gezogen.

„Wir waren von Beginn an überzeugt, dass die Überführung in unseren eigenen Haustarifvertrag Rechtens ist. Es ist wichtig, dass das Urteil des BAG nunmehr Klarheit und Sicherheit schafft“, betont Robert Möller, Regionalgeschäftsführer der Region AMEOS Ost.