Aufgrund der Zunahme an Neuinfektionen in Oberhausen ist ab Montag, den 19.04.2021 für Besucher mit Sonderbesuchsrecht für den Zutritt in die AMEOS Klinika Oberhausen ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Grundsätzlich gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt dürfen Besuche im Krankenhaus stattfinden. Zu den Ausnahmen gehören der Besuch von Kindern sowie Schwerstkranken, psychisch Erkrankten, Demenz- und Palliativ-Patient*innen. Der nun verpflichtende negative Schnelltest einer anerkannten Teststelle darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Selbstverständlich wird auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests im entsprechenden Zeitraum akzeptiert. Selbsttests sind nicht zugelassen. Die anerkannten Teststellen sind auf den Internetseiten der Stadt Oberhausen aufgelistet. Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen können Sie auf den Internetseiten der AMEOS Klinika Oberhausen unter ameos.de/oberhausen nachlesen.