Alle Patienten, die einen ambulanten Termin in den AMEOS Krankenhäusern haben, müssen einen aktuellen negativen Antigenschnelltest vorlegen. Der Test muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Zugang zur Notfallambulanz ist jederzeit auch ohne Testnachweis möglich. Diese gilt auch für notwendige Begleitpersonen. Notfallpatienten werden bei Bedarf vor Ort getestet.

Aufgrund der unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zu den AMEOS Einrichtungen Oberhausen gelten folgende Sonderregelungen für die Testpflicht für ambulante Patienten:


Die Testpflicht gilt für ambulante Patienten in folgenden Einrichtungen: 

Testpflicht für Patienten im AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen an der Wilhelmstraße

  • AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen
  • AMEOS Reha Zentrum Oberhausen im AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen (ambulante orthopädische und kardiologische Rehabilitation)
  • R.I.O. im AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen

Ausnahmen:

Für Einrichtungen und Ambulanzen, die einen eigenen Zugang ohne Kontakt zum Krankenhaus haben, gilt die Testpflicht nicht:

  • Ambulante Patienten des AMEOS Reha Zentrum Oberhausen an der Wilhelmstr. 34 und Robert-Koch-Str. 19
  • Kindertherapiezentrum am Eugen-Zur-Nieden-Ring 1
  • IFF in der Wilhelmstr. 41

Testpflicht für Patienten im AMEOS Klinikum St. Marien Oberhausen an der Nürnberger Straße

  • AMEOS Klinikum St. Marien Oberhausen (Nürnberger Straße)
  • AMEOS Reha Zentrum Oberhausen im AMEOS Klinikum St. Marien Oberhausen

Ausnahmen:

  • Schmerzambulanz am AMEOS Klinikum St. Marien Oberhausen
  • R.I.O. am AMEOS Klinikum St. Clemens Oberhausen

Testpflicht für Patienten im AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen an der Mülheimer Straße

  • AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen
  • AMEOS Reha Zentrum Oberhausen im AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen

Ausnahmen:

  • PIA – Psychiatrische Institutsambulanz an der Mülheimer Straße 89
  • R.I.O. am AMEOS Klinikum St. Josef Oberhausen