Der Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Schmerz- und Palliativmedizin, Dr. med. Ralf Rehwinkel, informiert am Dienstag, 26. September 2017, um 16.30 Uhr im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Medizinforum“ über das Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Fast jeder hat schon einmal davon gehört, aber was genau unter beiden Begriffen zu verstehen ist, wissen viele nicht. Jeder kann in einen Zustand kommen, in dem er nicht mehr fähig ist, für sich selbst zu entscheiden.
„Eine Patientenverfügung ist ein Blick in die Zukunft. Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen“, erklärt Rehwinkel. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.
Kommt die Vorsorgevollmacht zum Tragen, wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten sowie Behörden- und Vermögensangelegenheiten, bevollmächtigt.
Neben Rehwinkel wird an diesem Nachmittag Ina Rössing, Notarin aus Staßfurt, aus rechtlicher Sicht zum Thema sprechen und erläutern, worin die Unterscheide zwischen beiden bestehen und was es zu beachten gibt.
Diese und weitere Aspekte zum Thema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden die Experten während der beiden Vorträge thematisieren und im Anschluss gern für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltung findet in der Cafeteria des AMEOS Klinikums Staßfurt statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.