Der Betreuungsverein Ostholstein e.V. und das AMEOS Pflegehaus am Sonnenweg laden am Freitag, den 10. Februar von 14.30 – 16.00 Uhr zur gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorge ein.

Vielen Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, sich im Ernstfall auf Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen und den darin geäußerten Wünschen verlassen zu können.  Im letzten Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) einige bisher genutzte Standardformulierungen in Vorsorge-vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen gekippt, so dass eine evtl. Aktualisierung der bereits bestehenden Vollmachten notwendig ist.

Der Betreuungsverein beantwortet in seinem Vortrag welche Voraussetzungen für die Abfassung der Vorsorgevollmacht vorliegen sollten und wann und wie die Verfügung in Kraft tritt. Was muss beachtet werden, damit Ärzte und Pflegepersonal im Ernstfall die Wünsche zur Behandlung und Behandlungsbegrenzung kennen und die gewählte Vertrauensperson „handlungsfähig“ ist. Was können sie tun, um die Sicherheit zu haben, dass keine Entscheidungen getroffen werden, die nicht in Ihrem Sinne sind.

Informationsveranstaltung „Vor(der)Sorge“

Freitag, 10. Februar von 14.30 – 16.00 Uhr

Referenten: Betreuungsverein Ostholstein e.V.

Veranstaltungsort: AMEOS Pflegehaus am Sonnenweg, Hospitalstraße 36a, 23758 Oldenburg