Medizinproduktesicherheit
Die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat folgende Aufgaben (vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017):
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Umsetzung und Koordinierung der Durchführung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes
Sie erreichen die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Frau Cornelia Eppler, über die E-Mail-Adresse medizinproduktesicherheit@messstetten.ameos.de