Aufgrund des deutschlandweit stark steigenden Infektionsgeschehens gelten ab Mittwoch, den 1. Dezember im AMEOS Klinikum und für alle im Klinikum ansässigen Praxen geänderte Eintritts-und Besuchsregelungen:
Besuchsverbot für Angehörige von Patient*innen im AMEOS Klinikum Alfeld
Leider muss zum Schutz der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten erneut ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen werden. Der Zutritt für Besucher ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Diese gelten beispielsweise für den Besuch von Patienten auf der Palliativstation. Solche „Sonderbesuchsrechte“ sind vorab bei den behandelnden Ärzten telefonisch anzufragen. Sollte eine Sondergenehmigung vorliegen, gilt nachfolgende Eintrittsregelung. Berechtigte Besucher benötigen
• einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) ODER
• negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
ausgestellt von einer offiziellen Teststelle in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass. Das negative Testzertifikat sowie der Personalausweis werden am Empfang kontrolliert und dokumentiert. Bitte beachten Sie: Ein Antigen-Schnelltest wird vor Ort nicht angeboten.
Weiterhin ist im Klinikum und in den Praxen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Ein medizinischer Mundschutz ist nicht ausreichend.
Patient*innen, die als Notfall das Klinikum aufsuchen, müssen kein Testzertifikat vorlegen.
„Wir haben uns diese Entscheidungen nicht leicht gemacht. Gleichzeitig steht der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden an erster Stelle. Wir bedanken uns für das Verständnis vieler Angehöriger, die mit Abwesenheit ihre Fürsorge am besten ausdrücken können“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Rudolf Kosiek.
Die Krankenhausleitung des AMEOS Klinikums Alfeld