Wissenswertes von A bis Z
Das AMEOS Reha Klinikum Lübeck liegt in parkähnlicher Umgebung auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Süd zentral in der Lübecker Innenstadt. Alle Ämter und sozialen Einrichtungen sind bequem zu Fuß oder mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Es gibt viele Einkaufsmöglichkeiten im direkten Umfeld.
Im Jahr 2011 wurde die gesamte Gebäude vollständig renoviert, um- und teilweise neu gebaut. Unser Klinikum verfügt in der Entwöhnungsbehandlung über 60 stationäre Behandlungsplätze.
Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wohnen in Doppelzimmern. In Einzelfällen stehen auch teilweise barrierearme Einzelzimmer zur Verfügung.
Die Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) erfolgt auf der Grundlage der Erkenntnisse und Erfahrungen der modernen Verhaltensmedizin. Wir möchten unseren Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf Augenhöhe begegnen, um gemeinsam mit ihnen einen individuell abgestimmten Weg aus der Abhängigkeit zu finden und damit ihre Handlungsfreiheit und Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen.
Die Einbeziehung der individuellen Suchtentwicklung und die Einbeziehung des stützenden sozialen Umfelds ist für uns von hoher Wichtigkeit.
Das AMEOS Reha Klinikum Lübeck wird von allen Kosten- und Leistungsträgern belegt. Grundsätzlich haben Sie als versicherte Person in der Sozialversicherung laut § 4 SGB I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit - also ein Recht auf Rehabilitation.
Wer trägt die Kosten der Rehabilitation?
- Die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversichert sind bzw. zumindest eine Zeit lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.
- Die Krankenkassen, wenn Sie Altersrentnerin oder -rentner sind oder noch nie rentenversichert waren.
- Die Beihilfe übernimmt bei Beamtinnen und Beamten einen Anteil der Kosten.
- Privatversicherte sollten eine Übernahme der Kosten durch die private Krankenkasse vorab prüfen, da Suchtrehabilitationsleistungen manchmal von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann auch das Sozialamt die Kosten tragen.
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, wird im Rahmen der Antragsstellung geprüft.
Was müssen Sie tun?
Den Antrag für die Rehabilitation bei Suchterkrankungen können Sie gemeinsam mit einer Suchtberatungsstelle oder mit dem Sozialdienst der behandelnden Klinik stellen. Diese beraten Sie bzgl. der für Sie am besten geeigneten Therapieform, besprechen alle weiteren notwendigen Schritte und bereiten mit Ihnen die Antragsunterlagen vor.
Sie können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts mit dem Antrag direkt eine Wunscheinrichtung angeben, in der Sie die medizinische Rehabilitation wahrnehmen möchten.
Sobald die Kostenzusage des Kostenträgers bei uns eingegangen ist, informieren wir Sie über Ihren Aufnahmetermin.
Bei allen Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich gerne an:
Eine medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, eine gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen.
Das Ziel der Behandlung im AMEOS Reha Klinikum Lübeck ist es außerdem, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu Expertinnen bzw. Experten in der Überwindung ihrer persönlichen Suchtproblematik zu machen. Durch die Lage im Zentrum der Hansestadt Lübeck ist eine besonders alltagsnahe Behandlung möglich.